Maria Braun und Sarah Plonner begrüßten am Dienstag, 10.März 2026 im Namen der KEB Starnberg zahlreiche Zuhörer zu einem Vortrag im Roncallihaus Tutzing mit dem Titel „Meinungsfreiheit versus Hass und Hetze“. Als Referenten stellte sie Dr. Wolfgang Daum vor, Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter am Amtsgericht. Daum war 33 Jahre lang als Familienrichter tätig und ging 2021 in den Ruhestand. In seiner Laufbahn leitete er rund 10.000 Verfahren, darunter jährlich etwa 6.000 Scheidungen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit beschäftigt er sich intensiv mit regionaler Zeitgeschichte und rechtshistorischen Themen. Ehrenamtlich engagiert er sich als Vorsitzender der KEB Landsberg, ist Kirchenpfleger in seiner Pfarrgemeinde und spielt Posaune in der Bigband Augsburg.
Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage, wie weit Meinungsfreiheit reicht und wo sie durch Gesetze begrenzt wird. Dr. Daum erläuterte, dass sich das Kommunikationsverhalten in den vergangenen Jahren stark verändert habe. Früher äußerten Menschen ihre Ansichten etwa über Leserbriefe, heute können sie über das Internet mit wenigen Klicks tausende Menschen erreichen. Dadurch komme es häufiger zu ungehemmten und zugespitzten Äußerungen.
Grundlage der Meinungsfreiheit in Deutschland ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieser schützt jedoch in erster Linie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Tatsachenbehauptungen fallen nicht automatisch unter den Schutz der Meinungsfreiheit, ebenso wenig strafbare Inhalte. Mehrere gesetzliche Vorschriften setzen hier Grenzen, etwa Beleidigung (§185 StGB) oder besondere Regelungen zum Schutz von Politikern (§188 StGB). Auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86 und §86a StGB) sowie Volksverhetzung (§130 StGB) können strafbar sein.
Der Referent erklärte, dass Hass zunächst eine extreme persönliche Ablehnung sei, die jeder empfinden dürfe. Hetze hingegen beginne dort, wo gezielt zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufgestachelt werde und dadurch der öffentliche Frieden gefährdet werden könne.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war der Umgang mit Hassrede im Internet. Plattformbetreiber seien verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Andernfalls drohten empfindliche Strafen, die sich am Jahresumsatz orientieren können. Deshalb würden Beiträge häufig vorsorglich gelöscht.
Dr. Daum riet dazu, Informationen im Internet kritisch zu prüfen und mehrere Quellen zu nutzen. Da heute jeder Inhalte veröffentlichen könne, sei es wichtiger denn je, Aussagen zu hinterfragen und selbst zu bewerten. Trotz aller Probleme bleibe die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, das es zu bewahren gelte.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie schwierig die Abgrenzung zwischen Kritik, Beleidigung und strafbarer Hetze sein kann. Viele Teilnehmer stellten fest, dass der Ton in öffentlichen Debatten rauer geworden sei. Gleichzeitig bestehe Unsicherheit darüber, was man noch sagen dürfe und was nicht. Einig war man sich jedoch darin, dass Menschen vor Beleidigung und Bedrohung geschützt werden müssen, ohne dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Zum Abschluss dankte Maria Braun dem Referenten für den unterhaltsamen und informativen Vortrag, der den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Hass sowie Hetze anschaulich erläuterte, und wünschte den Gästen einen guten Nachhauseweg.